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Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf oft am besten abschätzen. Aber auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Schon Babys kann Physiotherapie verschrieben werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Obendrein kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Praxen haben sich dagegen auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Adressen für Wannweil findest du hier.
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.