A.T.S. Ambulante Therapie und Sport GmbH Krankengymnastik Massage Rehabilitation
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Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie das Saarland ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten angewandte Teil der Physiotherapie. Nach Operationen ist sie oft eine wertvolle Hilfe zur Rehabilitation und Wiedererlangung der Kraft. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Die Gebührentabelle für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit rund 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.