Jörke Beate Physiotherapiepraxis
Physiotherapie
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Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird daher häufig von Ärzten verschrieben. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.
Im Regelfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll dich und andere Menschen dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu begreifen, dass so eine Behandlung nicht kostenlos ist. Zudem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Schönberg (Mecklenburg) leiden viele Menschen an Rückenschmerzen. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei der Krankenkasse.