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Krankengymnastik in Sankt Peter-Ording (7 Treffer)

Häufige Fragen

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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.

Krankengymnast und Physiotherapeut bedeuten genau das Gleiche. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut treffender.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können davon profitieren. Wichtig ist, dass es physische Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Sankt Peter-Ording solche Praxen gibt, siehst du hier.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In der Regel dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.

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