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Krankengymnastik in Pasewalk (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Pasewalk. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Du wirst aber merken, es wird umso besser, je häufiger du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu reduzieren und Beweglichkeit wiederherzustellen. Unter anderem wird sie nach Operationen oder Schlaganfällen eingesetzt, um die Bewegungsfähigkeiten der Betroffenen zu festigen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei unterstützen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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