Krone Sandra
Physiotherapie
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Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Zum Beispiel unterstützt sie Menschen mit einem Schlaganfall dabei, ihre Beweglichkeit zurückzugewinnen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Sachsen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Sachsen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist überholt. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen erhöht.
Versicherte einer privaten Krankenkasse zahlen erstmal genauso hohe Gebühren wie Selbstzahler, reichen hinterher aber die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit ungefähr 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei vorbeugenden Kursen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.