Königs-Limbach Gemeinschaftspraxis für Krankengymnastik und Physikalische Therapie
Physiotherapie
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Krankenhäuser und Kliniken
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um 14 Tage erhöht.
Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Neustadt (Wied) solche Praxen gibt, siehst du hier.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Oft ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein ausschlaggebender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Stolze 90 Prozent der Gebühren übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.