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Krankengymnastik in Neustadt (Hessen) (10 Treffer)

Häufige Fragen

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Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Aktivitäten und Übungen, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.

Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Anwendungen. Sollte es erforderlich sein, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.

Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.

Auf gelbeseiten.de sind zahlreiche Adressen und Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Neustadt Hessen für Sie aufgelistet. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten. Bis 1994 wurden Physiotherapeuten als Krankengymnasten bezeichnet. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, beispielsweise Massagen oder die Manuelle Therapie.

Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

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