Schuster u. Stenzel-Mohrholz Krankengymnastik
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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten verwendete Teil der Physiotherapie. Nach Operationen ist sie oft eine wertvolle Hilfe zur Wiedergewinnung der Bewegungskraft. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Nackenheim. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Muskelkater nach dem Sport ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.