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Physio Blankenhagen Inh. Gregor Blankenhagen
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Murrhardt. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.
Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Murrhardt solche Praxen gibt, siehst du hier.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
Krankengymnastik ist eine bewährte und anerkannte Therapie bei Rückenschmerzen. Nicht selten ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Vorgaben. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.