
Viebke Sven Krankengymnastik
Physiotherapie
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Heilpraktiker
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Murnau am Staffelsee. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Krankengymnastik ist eine anerkannte und bewährte Praxis bei Rückenschmerzen. Oft kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen um ein Vielfaches verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Die genauen Richtlinien klärt jede Versicherung selbst, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.