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Krankengymnastik in Moosinning (13 Treffer)

Aus der Region

Dr. med. Rolf Krebs Orthopäde Privatpraxis f. Rheumatologie, Sportmedizin, Chirotherapie, ambulante und stationäre Operationen

Ärzte: Orthopädie und Unfallchirurgie (Fachärzte)

Größten Wert legen wir auf eine präzise und umfassende Diagnostik und eine maßgeschneiderte Behandlu...
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Häufige Fragen

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Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen und Aktivitäten gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird daher häufig von Ärzten verschrieben. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Techniken, bei denen der Physiotherapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Moosinning solche Praxen gibt, siehst du hier.

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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