Krankengymnastik Obser Maria
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Bronze- Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Bronze- Partner
Campingplätze
Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Metten solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Du wirst aber sehen, es wird umso besser, je öfter du bei der Physiotherapie warst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.