Wallburg Josefine
Physiotherapie
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen Schmerzen lindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Daneben gibt es passive Techniken, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Meiningen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und ähnlichen vorbeugenden Kursen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Thüringen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.