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Krankengymnastik umfasst in der Regel Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Kosten. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei neurologischen Anwendungen wie nach einem Schlaganfall liegen die Kosten höher, Gruppenanwendungen wie Rückenschulen sind günstiger.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Sachsen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen verlängert.
Üblicherweise dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Genesung und können dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.