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Krankengymnastik in Mülheim-Kärlich (91 Treffer)

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Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Massagen, Physiotherapie, Hausbesuche, Kinesiotape und Lymphdrainage.

Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Mülheim-Kärlich. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde um 14 Tage verlängert.

Als Fachgebiet der Physiotherapie bieten die meisten Praxen Krankengymnastik an, alle allerdings nicht. Nur mit einer entsprechenden Qualifikation darf die Behandlung ausgeführt werden. Wer das in Mülheim-Kärlich ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Leistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

Normalerweise werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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