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Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit etwa 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Physiotherapie übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Krankengymnastik ist für eine Vielzahl von Leiden das bevorzugte Mittel. Nach Operationen ist sie oft eine unverzichtbare Unterstützung zur Rehabilitation und Wiedererlangung der Kraft. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperbereichen gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber um 14 Tage verlängert.
Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Aber keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.