Krauss Thomas
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird daher häufig von Ärzten verordnet. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.
Wie nach jeder Art von Muskeltraining kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Kandern leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.