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Krankengymnastik in Immenstadt im Allgäu (39 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Massage, Physiotherapie und Manuelle Therapie.

Krankengymnastik ist für zahlreiche Beschwerden die primäre Behandlungsmethode. Nach Operationen ist sie oft eine wesentliche Hilfe, um die Stabilität und Beweglichkeit zurückzuerlangen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.

Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivangeboten, etwa Rückenschulen gelten aber andere Vorgaben. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Immenstadt im Allgäu leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.

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