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Karte mit Treffern für krankengymnastik in hessisch lichtenau stadtteil fürstenhagen

Krankengymnastik in Hessisch Lichtenau Stadtteil Fürstenhagen (2 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Hessen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Therapiebedarf im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.

Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu mindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um motorische Beweglichkeit zurückzugewinnen und Beschwerden zu minimieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.

Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.

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