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Krankengymnast und Physiotherapeut bedeuten genau das Gleiche. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Nicht nur Krankengymnastik, auch andere Sportarten können helfen, generelle Beschwerden wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Außerdem kann er vor verschiedensten Krankheiten wie Herzinfarkten schützen. Falls du bereits Beschwerden hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede zuerst mit deinem Arzt oder deiner Ärztin darüber, was du tun kannst und welcher Sport dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Hermeskeil bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Hermeskeil kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt im Landkreis Merzig.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Hermeskeil arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.