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Krankengymnastik in Heitersheim (38 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In den meisten Fällen dauert eine Einheit Krankengymnastik 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.

Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Heitersheim leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und anderen Vorsorgeleistungen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

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