Janßen Annette Physiotherapie
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Haselünne. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde von zwei auf vier Wochen erhöht.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Haselünne arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Niedersachsen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.