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Krankengymnastik in Hamm (Sieg) (14 Treffer)

Häufige Fragen

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In Hamm Sieg und dem übrigen Landkreis Altenkirchen gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik anbieten. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Welche Praxen es in Hamm Sieg gibt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Hamm Sieg solche Praxen gibt, siehst du hier.

Auch ganz normaler Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, reduzieren. Wenn du allerdings Beschwerden hast und nicht nur zur Vorbeugung Sport machen willst, rede zuerst mit deinem Facharzt darüber, was du tun solltest und was dir wirklich guttut. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Hamm Sieg bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Hamm Sieg kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt im Landkreis Altenkirchen.

Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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