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Krankengymnastik in Großenlüder (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik kann in vielen Fällen helfen, Schmerzen zu reduzieren und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.

Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Großenlüder. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.

Im Normalfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst übernehmen. Das soll dich und andere Menschen darauf aufmerksam machen, auf die Kosten zu achten und zu begreifen, dass so eine Therapie Geld kostet. Zudem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.

Krankengymnast und Physiotherapeut bedeuten genau das Gleiche. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut treffender.

Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.

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