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Krankengymnastik in Gorxheimertal (48 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Entsprechend wird sie von Physiotherapeuten durchgeführt. Nur mit einer passenden Ausbildung oder einem entsprechenden Studium darf man diesen Titel verwenden. Wer das in Gorxheimertal ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Gorxheimertal solche Praxen gibt, siehst du hier.

Krankengymnastik soll vor allem Schmerzen reduzieren und die Beweglichkeit wiederherstellen. Wenn es nur darum geht, gesund zu bleiben und sich zu bewegen, können auch andere Sportarten hilfreich sein. Insbesondere kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Gorxheimertal bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio kann dir dabei helfen. Wenn du in Gorxheimertal kein passendes findest, schau doch mal in einer nahegelegenen Stadt wie etwa Weinheim.

Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei vorbeugenden Leistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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