Lietz Birgit Physiotherapeutin
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Heilpraktiker
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Sachsen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Neben anderen Bereichen ist auch die Krankengymnastik ein Element der Physiotherapie. Sie gehört daher zum Repertoire von ausgebildeten Physiotherapeuten. Für wen das in Geringswalde gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll dich und andere Menschen dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu merken, dass so eine Behandlung Geld kostet. Außerdem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Für Krankengymnastik haben Ärzte nur ein bestimmtes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer physiotherapeutische Behandlungen am nötigsten hat. Vor allem nach Unfällen oder bei Bandscheibenvorfällen ist sie sinnvoll. Bei Rückenschmerzen kann beispielsweise eine Gruppentherapie statt einer Einzelbehandlung sinnvoller sein. Diese ist günstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Informiere dich bei deinem Arzt, ob klassischer Sport eine Alternative sein kann. Gerade in ländlichen und kleinstädtischen Regionen wie Geringswalde gibt es viele Optionen, sich zu bewegen. Außerdem kann man Krankengymnastik auch selbst bezahlen. Für Rückenschulen und andere vorbeugende Maßnahmen bieten viele AOK, Barmer und Co. oft spezielle Programme. Informiere dich am besten auf der Webseite deiner Krankenkasse.