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Krankengymnastik in Gau-Odernheim (21 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Sie wird beispielsweise nach Knieoperationen eingesetzt, um den Betroffenen die Beweglichkeit wieder anzutrainieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.

Die Kosten für Krankengymnastik hängen von der Art der Behandlung ab. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten sind teurer.

Physiotherapeuten trugen bis 1994 die Berufsbezeichnung Krankengymnast. Der Begriff Krankengymnast ist in der heutigen Zeit kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, verwendet aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.

Muskelkater nach dem Sport ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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