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Krankengymnastik in Eisenhüttenstadt (21 Treffer)

Häufige Fragen

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Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Bestandteil sind sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.

Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.

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