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Krankengymnastik in Crottendorf (17 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Zum Beispiel unterstützt sie Menschen mit einem Schlaganfall dabei, ihre Bewegungsfähigkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Crottendorf solche Praxen gibt, siehst du hier.

Im Normalfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst übernehmen. Das soll die Patienten darauf aufmerksam machen, auf die Kosten zu achten und zu merken, dass so eine Therapie Geld kostet. Außerdem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.

Krankengymnastik wird von fast allen Physiotherapie-Praxen ermöglicht. Nur mit einer entsprechenden Qualifikation darf die Leistung ausgeführt werden und kommt für eine Abrechnung mit den Krankenkassen infrage. Wer das in Crottendorf ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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