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Daniela Wirth - Physiotherapie, Krankengymnastik, Massage, Osteopathie
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Aktivitäten und Übungen gemeint, die bei körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel nach einem Unfall oder nach einer Operation Schmerzen mindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Dazu gehören sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Du wirst aber sehen, dass es umso besser wird, je häufiger du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeführt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Burgkunstadt findest du hier bei gelbeseiten.de.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Burgkunstadt. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist überholt. Der Zeitraum wurde um zwei Wochen erhöht.