Scheuermann Burkhard Krankengymnastik/Physiotherapie/Osteopathie
Physiotherapie
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Bei Vorliegen eines Rezeptes übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Normalerweise werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Krankengymnastik ist der am meisten verwendete Teil der Physiotherapie. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei unterstützen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. Oft kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.