Möhrle Matthias Krankengymnastik und Massagen
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Nicht nur Krankengymnastik, auch normaler Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, reduzieren. Falls du bereits Schmerzen hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede erst mit deinem Arzt darüber, was du tun kannst und welcher Sport dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Blaubeuren bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu verschiedensten Vereinen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Blaubeuren kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt in der Region Donau-Iller.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verschreibt dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches und bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.