Ruth Oliver Physiotherapie
Physiotherapie
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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Problemen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Baumholder. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um 14 Tage verlängert.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Baumholder arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Stolze 90 Prozent der Gebühren übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt angeordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.