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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Aber diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Entsprechend wird sie von Physiotherapeuten durchgeführt. Nur mit einer speziellen Ausbildung oder einem entsprechenden Studium darf man diesen Titel verwenden. Für wen das in Baiersdorf gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In den meisten Fällen dauern Krankengymnastik-Sitzungen 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Knie-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.