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Krankengymnastik in Bad Neuenahr-Ahrweiler (31 Treffer)

Häufige Fragen

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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss, doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.

Physiotherapeut und Krankengymnast bedeuten genau das Gleiche. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut treffender.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird daher oft von Ärzten verordnet. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.

Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht fast immer der für Selbstzahler. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) kostet etwa 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.

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