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Krankengymnastik in Bützow (8 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen und Aktivitäten, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Problemen Schmerzen reduzieren und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Mecklenburg-Vorpommern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.

Die Kosten für Privatversicherte und Beamte sind die gleichen wie für Selbstzahler. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit ungefähr 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.

Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Kosten. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten sind teurer.

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