Krankengymnastik Bernadette Lupberger und Massagepraxis Rudi Gaißer
Physiotherapie
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Theoretisch kann schon Säuglingen Krankengymnastik verschrieben werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Außerdem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Praxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Aulendorf findest du hier.
Oft dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem für untrainierte Menschen. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.