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Krankengymnastik in Amt Wachsenburg (18 Treffer)

Häufige Fragen

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Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die bei körperlichen Einschränkungen wie beispielsweise nach einer Operation oder nach einem Unfall die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.

Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten abschätzen. Aber auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Du wirst aber merken, es wird umso besser, je häufiger du trainierst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Amt Wachsenburg leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.

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