Rau Kathrin Physiotherapeutin
Physiotherapie
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Krankengymnastik ist für eine Vielzahl von Leiden die erste Wahl. Unter anderem wird sie nach Operationen oder Schlaganfällen eingesetzt, um die Bewegungsfähigkeiten der Betroffenen zu festigen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen vorzubeugen.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Nicht selten verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Die meisten Physiotherapie-Praxen bieten Krankengymnastik an. Denn nur mit entsprechender Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Behandlung bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Altensteig (Württemberg) ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Baden-Württenberg. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.