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Krankengymnastik wird von so gut wie allen Praxen für Physiotherapie ermöglicht. Nur mit einer entsprechenden Qualifizierung ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Ahrensbök ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Bis zum Jahr 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. Aktuell ist der Begriff Krankengymnast eher selten im Gebrauch. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, nutzt aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Meistens werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Ahrensbök leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.