Aus der Region
Physiotherapie & Krankengymnastik Köhne
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Bronze Partner
Krankenhäuser und Kliniken
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um den Betroffenen die Beweglichkeit wieder anzutrainieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde um 14 Tage verlängert.
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Termine. Die Behandlungsdauer kann bei Bedarf aber verlängert werden.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.