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Physiotherapie & Krankengymnastik Köhne
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Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt angeordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Auf der Reha oder im Krankenhaus können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann ein zusätzliches Rezept ausgestellt werden.
Versicherte einer privaten Krankenkasse zahlen zunächst genauso hohe Gebühren wie Selbstzahlende und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit etwa 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.