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Bestatter in Rödermark (18 Treffer)

Häufige Fragen

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Ein Bestatter spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungen und Trauerfeiern. Zu den Hauptaufgaben eines Bestatters gehören die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die Beratung und Planung der Bestattungsdetails, die sorgfältige Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die angemessene Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Diese Handlungen erfordern ein sensibles, respektvolles und professionelles Vorgehen, um den Trauernden in einer herausfordernden Phase beizustehen und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner für die Koordination aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Bestattung. Sie spielen eine wesentliche Rolle dabei, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es genaue Regeln für Bestattungen, die darauf abzielen, eine rücksichtsvolle Bestattungskultur zu sichern. Die anwendbaren Bestattungsgesetze sind hierbei Sache der Bundesländer. Im Rahmen des Friedhofszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Eine Ausnahme gilt bei den Bestattungsarten für die Seebestattung und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo eine Verstreuung der Asche außerhalb eines Friedhofsgeländes erlaubt ist. Ein Verbot gilt dahin gegen für die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause. Der Friedhof Abteiruhe in 64859 Eppertshausen oder beispielsweise auch der Friedhof Dietzenbach in Dietzenbach Altstadt sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 13 Begräbnisstätten in und um Rödermark. Die Wahl einer Bestattung auf einem Friedhof bietet eine wertvolle Gelegenheit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Die Grabsteine können nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, und das Grab selbst kann mit Grabschmuck wie Blumengestecken und persönlichen Gegenständen liebevoll geschmückt werden.
In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen gesetzlich gestattet. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls gestattet, unterliegen jedoch spezifischen Richtlinien zum Schutz von Natur und Umwelt. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Hessen ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Die Bestattungskosten in Rödermark können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Rödermark erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Einen Bestatter auszusuchen ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter respektvoll und sachkundig handelt. Es ist wichtig, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Eine Bestattung ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Folgend finden Sie eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Denken Sie daran, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Achten Sie darauf, dass sowohl örtliche Vorschriften als auch die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.
Die Dauer der Vorbereitung einer Beisetzung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wünsche der Familie, religiöse oder kulturelle Sitten, die Verfügbarkeit von Friedhöfen und Dienstleistern sowie rechtliche Anforderungen. In der Regel dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, um eine Beisetzung zu organisieren. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für die Planung der Zeremonie, die Auswahl eines Sargs oder einer Urne, die Koordinierung von Blumen, Musik und anderen Details. In einigen Fällen, wie bei internationalen oder komplexen Bestattungen, kann die Vorbereitungszeit jedoch länger sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten. Damit eine Beerdigung schneller und effizienter geplant werden kann, ist es empfehlenswert, eine Bestattungsvorsorge in Betracht zu ziehen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. In diesem besonderen Konzept können Verstorbene ihre letzte Ruhe inmitten eines eigens dafür vorgesehenen Waldes finden. Diese Form der Bestattung betont die harmonische Einbindung in die Natur, indem einem Baum eine ganz persönliche Bedeutung für den Verstorbenen zukommt. Unter diesem Baum wird eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt. Nicht weit von Rödermark befinden sich z.B. die Friedwälder Dietzenbach (Landkreis Offenbach) oder Gelnhausen bei Hailer (Main-Kinzig-Kreis). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Beerdigung im Friedwald an. Um die natürliche Schönheit der Umgebung zu bewahren, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabsteine oder Grabschmuck erlaubt. Stattdessen dient eine Namenstafel am ausgewählten Baum dazu, die Person zuzuordnen und ihren Platz in diesem natürlichen Refugium zu kennzeichnen.
Die Auswahl eines Krematoriums ist der erste Schritt für eine Feuerbestattung. Dabei kann das Bestattungsunternehmen behilflich sein. In vielen Regionen gibt es jedoch ohnehin nur ein einziges Krematorium. Es ist ebenso üblich, den Verstorbenen vor der Einäscherung zu reinigen und vorzubereiten.
Die Gedenkfeier kann sowohl im Krematorium als auch später an der Grabstätte vollzogen werden. Im ersten Szenario ist es noch möglich, am offenen Sarg Abschied zu nehmen. Die Einäscherung erfolgt in speziellen Öfen bei hohen Temperaturen und die Aschereste werden in einer Urne aufbewahrt, um sie auf unterschiedliche Weisen zu bestatten.
Die Kosten für eine Feuerbestattung schwanken je nach Krematorium, sind jedoch oft günstiger als eine Erdbestattung. Der Zeitabstand zwischen Tod und Einäscherung variiert abhängig von verschiedenen Bedingungen, beträgt jedoch in der Regel nur wenige Tage. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir, sich an ein Bestattungsunternehmen in Rödermark zu wenden.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
Nur noch rund ein Viertel der Bestattungen in Deutschland sind Erdbestattungen, die übrigen drei Viertel entfallen auf Feuerbestattungen, wobei darin auch die Seebestattungen enthalten sind, da der Leichnam in Deutschland auch bei dieser Bestattungsart zunächst verbrannt wird.
Bei einer Trauerfeier ist es üblich, Blumen als Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme mitzubringen. Weiße Blumen, insbesondere Rosen, Lilien und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie für Liebe, Reinheit und Ehrerbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, die in dezenten und neutralen Farbtönen gehalten sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

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