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Bestatter in Marienberg (5 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Die Beerdigung in einem sogenannten Friedwald wird als innovative und alternative Bestattungsmöglichkeit betrachtet. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Für eine Bestattung in einem Friedwald unweit von Marienberg kann sich z.B. der Friedwald bei Waldenburg (Zwickau) oder der Friedwald bei Oberau (Meißen) anbieten. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Eine Bestattung erfordert sorgfältige Überlegungen in Bezug auf Planung und Organisation. Für eine individuelle Gestaltung und um den Angehörigen zu helfen, ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine nützliche Option. Es ist möglich, die eigene Beerdigung entsprechend persönlicher Wünsche und Vorstellungen zu gestalten. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Für die Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten genügen dem Bestatter wenige Unterlagen, doch er steht zur Unterstützung bei den notwendigen rechtlichen Schritten bereit. Dafür sind oft zusätzliche Dokumente unerlässlich.
Essentiell für die Bestattung ist die Sterbeurkunde. Sollte sie noch nicht vorliegen, unterstützt der Bestatter gerne bei der Beantragung. Falls der oder die Tote in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll, beispielsweise zusammen mit den Eltern oder einem vorher verstorbenen Ehepartner, sollten die entsprechenden Unterlagen mitgebracht werden.
Ebenso von Bedeutung sind sämtliche Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene besondere Beerdigungswünsche niedergeschrieben hat. Darüber hinaus sind der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten erforderlich. Für Geschiedene ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuweisen.
Des Weiteren kann das Bestattungsunternehmen Unterstützung bei der Beschaffung zusätzlicher Dokumente bieten, wie zum Beispiel Unterlagen für die Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es empfohlen, sämtliche benötigte Dokumente gemäß unserer Checkliste griffbereit zu haben, sofern sie bereits vorhanden sind.
Während Phasen der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als sensibler Unterstützer. Seine primäre Aufgabe besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser anspruchsvollen Phase zu unterstützen. Angefangen bei der durchdachten Planung der Beerdigung bis zur umfassenden Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es kümmert sich um Nuancen, wie die Auswahl der geeigneten Beerdigungslieder, und hilft bei der Entscheidung über den passenden Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Ebenso kümmert sich der Bestatter um offizielle Aufgaben und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese sorgfältige Planung entlastet die Angehörigen enorm und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er bereit, um eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, zu vorderst Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser besagt, dass Bestattungen nur an einem zu diesem Zwecke errichteten Ort stattfinden dürfen - im Generellen also dem Friedhof. Jedoch gibt es in den Küstenregionen eine Ausnahme, nämlich die Seebestattung (letzte Ruhe im Wasser) an der Ostsee und der Nordsee. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst heraus gegeben. Ortskundigen von Marienberg sollten Friedhöfe wie unter anderem der Friedhof Lauterbach in 09496 Lauterbach oder der Friedhof Pobershau in 09496 Pobershau bekannt sein, diese liegen nämlich in unmittelbarer Umgebung in der Region Marienberg. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, auch in der Region Marienberg.
Angehörige, die sich von einem geliebten Menschen verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Wahl hängt oftmals von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen rechtlich zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen jedoch bestimmten Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Es empfiehlt sich dringend, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Sachsen zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für Bestattungen in Marienberg können stark variieren und sind von den individuellen Umständen sowie den persönlichen Vorstellungen abhängig. Schnell überschreiten die Preise für eine Bestattung aber die 10.000-Euro-Marke. Es sind jedoch kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Erdbestattungen oft bei 3.500 Euro beginnen und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Es ist ratsam, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung einzuholen.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Marienberg nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Normalerweise haben Sie als naher Angehöriger die Möglichkeit, den Bestatter auszuwählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen arrangiert. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine große Rolle, um den passenden Bestatter in Marienberg zu finden.. Es wird empfohlen, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.
Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Hier ist eine einfache Checkliste, um eine Beerdigung vorzubereiten.

**Planung der Bestattung**
* Todesbescheinigung: Vergewissern Sie sich, dass es eine offizielle Todesbescheinigung gibt.
* Bestattungsdokumente: Notwendige Dokumente wie das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen müssen zusammengesucht werden.
* Bestattungsart festlegen: Entscheiden Sie,ob die Bestattung als Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder in einer anderen Form erfolgen soll.
* Bestattungsort wählen: Wählen Sie den Bestattungsort aus, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine alternative Stätte.
* Trauerfeier: Planen Sie die Art und den Ort der Trauerfeier.

**Organisation der Bestattung**
* Bestattungsunternehmen: Suchen Sie die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens, um Ihnen bei der Organisation und Durchführung der Bestattung zur Seite zu stehen.
* Traueranzeigen: Kreieren Sie Todesanzeigen und geben Sie sie in Zeitungen sowie online bekannt.
* Blumenschmuck: Kümmern Sie sich um Blumenschmuck entweder für die Trauerfeier oder zur Ausgestaltung des Sargs.
* Trauerredner/Pfarrer: Denken Sie darüber nach, wer die Trauerrede halten wird, falls dies gewünscht wird.
* Musikalische Gestaltung: Wählen Sie die Musik und fertigen Sie Programmhefte für die Trauerfeier an.

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten**
* Bestattungskosten: Stellen Sie sicher, dass die Bestattungskosten entweder durch bestehende Versicherungen oder aus Ihren eigenen finanziellen Ressourcen gedeckt werden können.
* Erbangelegenheiten: Falls notwendig, ziehen Sie in Betracht, einen Rechtsanwalt oder Notar für die Abwicklung des Nachlasses zu Rate zu ziehen.

**Logistik und Details**
* Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll.
* Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte.
* Grabstelle: Bei einer Beerdigung müssen Sie sich um die Auswahl und Vorbereitung des Grabes kümmern.
* Grabstein: Wenn Sie es wünschen, wählen Sie einen Grabstein aus und beauftragen die Gravur.

**Nach der Bestattung**
* Danksagungen: Bedanken Sie sich bei den Personen, die ihr Beileid ausgedrückt haben, indem Sie Dankeskarten verschicken.
* Nachlassregelung: Fahren Sie mit den Nachlassangelegenheiten fort, falls noch nicht abgeschlossen.
* Gedenken: Denken Sie an Möglichkeiten, wie Sie den Verstorbenen ehren und in Erinnerung bewahren können.

Diese Checkliste ist als generelle Übersicht gedacht. Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Wünsche der Angehörigen zusätzliche Aufgaben anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Laut dem deutschen Bestattungsgesetz sind Seebestattungen auf offener See, also an Nord- und Ostsee im Allgemeinen nicht verboten. Auf bzw. in Binnengewässern ist diese Art der Bestattung hingegen untersagt. Die genauen Vorschriften und Bestimmungen können jedoch je nach Bundesland und örtlicher Gemeinde variieren. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Zuerst müssen Sie sich die Genehmigung in der Regel von der örtlichen Friedhofsverwaltung oder einem Standesamt ausstellen lassen. Dann wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Da das Verstreuen der Asche auf dem Meer in Deutschland nicht gestattet ist, muss diese in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben werden. Vor der eigentlichen Seebestattung kann eine Trauerfeier abgehalten werden, entweder an Land oder auf dem Schiff. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird während der Seebestattung ins Wasser gelassen. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen in der Regel eine Urkunde, die den Ort und das Datum der Seebestattung bestätigt. Es ist ratsam, sich frühzeitig an ein Bestattungsunternehmen zu wenden, das Erfahrung mit Seebestattungen hat, um den Prozess reibungslos zu gestalten und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Eine Trauerfeier kann mit oder ohne Bestattung abgehalten werden. Im ersten Fall kommen Angehörige und Freunde zusammen, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium erfolgt. Ein Leichenschmaus gibt Raum für das Teilen von Erinnerungen unter den Trauergästen. Ohne Bestattung ehren Trauernde den Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen. In diesem Fall werden auch Reden gehalten und Musik gespielt. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Je nach persönlichen Wünschen variiert die Dauer der Trauerfeier und kann mehrere Stunden oder gar einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.
Üblicherweise wird in Sachsen die große Mehrheit der Menschen in einem Urnengrab beigesetzt, die klassische Erdbestattung kommt immer seltener vor. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. In dieser Form der Bestattung, die auch als Kokon-Bestattung bekannt ist, wird der Körper zunächst in ein sargähnliches, isoliertes Behältnis gelegt, in dem er sich innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Nach diesem Prozess wird lediglich die Erde beigesetzt.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Marienberg können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Bestattungen in Marienberg unterliegen somit dem Bestattungsgesetz des Freistaates Sachsen. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Sachsen ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Marienberg nicht möglich.
Laut sächsischem Bestattungsrecht bleibt für die Überführug der Leihe 24 Stunden Zeit. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Nach dem Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen muss die Beerdigung innerhalb von fünf Tagen stattfinden, bei Einäscherungen innerhalb von sieben Tagen. Sachsen gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Für gläubige Muslime und orthodoxe Juden ist die Erdbestattung Pflicht, dagegen erlaubt die katholische Kirche seit 1963 auch Feuerbestattungen, die evangelische bereits seit über 100 Jahren. Neben religiösen Gründen spricht für die Erdbestattung die Nachhaltigkeit. Der Körper wird durch die Verwesung wieder Erde. Allerdings benötigt eine Erdbestattung mehr Fläche, was auch die Kosten erhöht. Zudem wird die Leiche vor der Beerdigung meist gepflegt, was ebenfalls Geld kostet. Unterm Strich ist eine Feuerbestattung meist deutlich günstiger. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist, dass sie nur auf einem Friedhof stattfinden kann. Für die Beerdigung von Urnengräbern kommen auch Friedwälder infrage.
Waren bis vor rund 150 Jahren in Deutschland fast alle Beisetzungen Erdbestattungen, so sind es aktuell nur noch rund ein Viertel.

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