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Karte mit Treffern für bestatter in bargteheide

Bestatter in Bargteheide (22 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Anonymbestattungen und Waldbestattungen.
Das Angebot umfasst unter anderem Särge und Urnen.
Abgesehen von Ausnahmen in bestimmten Bundesländern (wie etwa Bremen und Nordrhein-Westfalen, in denen die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist), gilt in Deutschland grundsätzlich die Bestattungspflicht bzw. der Friedhofszwang. Dieser besagt, dass Bestattungen nur an einem zu diesem Zwecke errichteten Ort durchgeführt werden dürfen - im Generellen also dem Friedhof. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst ausgehändigt. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege ist grundsätzlich und in den meisten Fällen von den Friedhofsverwaltern selbst in der Friedhofsordnung geregelt, auch in der Region Bargteheide. 2 Friedhöfe gibt es in Bargteheide und der näheren Umgebung: der städtische Friedhof in 22941 Bargteheide und der Friedhof Begräbniswald Waldfrieden am Barockpark in 22941 Jersbek.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Diese Entscheidung hängt häufig von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Umständen ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Weltraumbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es empfiehlt sich dringend, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Schleswig-Holstein zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Die Bestattungskosten in Bargteheide hängen von den Umständen und den eigenen Vorstellungen ab. Schnell liegen die Preise für eine Bestattung über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro möglich, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen und eine erste Kostenschätzung erbeten werden.
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Bargteheide nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Im Normalfall dürfen Sie als nächster Angehöriger sich den Bestatter auswählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen durchführt. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Beerdigungsunternehmen zur Wahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine bedeutende Rolle, um den passenden Bestatter in Bargteheide zu finden.. Es ist ratsam, sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Bestatter zu kontaktieren und ihre Dienstleistungen zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer emotional schwierigen Zeit eine entscheidende Rolle spielt.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht aufwendig. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.

* Benachrichtigen Sie Familienmitglieder und enge Freunde über den Tod.
* Holen Sie eine Todesbescheinigung und Sterbeurkunden ein.
* Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und besprechen Sie die Details.
* Klären Sie die finanzielle Situation und decken Sie die Bestattungskosten ab.
* Entscheiden Sie über die Art der Bestattung (Beerdigung, Einäscherung) und den Ort.
* Wählen Sie einen Sarg oder eine Urne aus (bei Einäscherung).
* Organisieren Sie die Trauerfeier und die Zeremonie, inklusive Musik und Blumen.
* Legen Sie die Beerdigungskleidung und Accessoires fest.
* Informieren Sie Krankenkasse, Rentenstelle, Banken und Institutionen über den Tod.
* Erstellen Sie Todesanzeigen und Nachrufe.
* Erwägen Sie professionelle Trauerberatung.
* Sammeln Sie wichtige Unterlagen wie Testament und Versicherungspolicen.
* Klären Sie Ansprüche auf Sozialleistungen und kümmern Sie sich um den Nachlass.
* Planen Sie eine Trauerfeier oder Gedenkveranstaltung.
* Organisieren Sie den Transport zum Friedhof oder Krematorium.
* Wählen Sie einen Bestattungsplatz oder Urnenplatz aus.
* Regelungen für persönliche Gegenstände treffen.
* Nach der Bestattung senden Sie Dankeskarten und kümmern sich um Abschlussangelegenheiten des Nachlasses.


Bedenken Sie dabei, dass die Anforderungen und Traditionen je nach kultureller, religiöser und individueller Präferenz stark variieren können. Stellen Sie sicher, dass sowohl die örtlichen Vorschriften als auch die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigt werden.
Für eine natürliche Beisetzung im Friedwald unweit von Bargteheide kann sich z.B. der Friedwald Kisdorf bei Kisdorferwohld (Kreis Segeberg) oder der Friedwald bei Buxtehude (Stade) anbieten. Ganz im Einklang mit der Natur finden Verstorbene in speziell dafür gewidmeten Wäldern oder Waldabschnitten ihre letzte Ruhe. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.
Die Dauer der Vorbereitung einer Beerdigung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wünsche der Familie, religiöse oder kulturelle Traditionen, die Verfügbarkeit des gewünschten Friedhofs und des Bestatters sowie rechtliche Anforderungen. In der Regel dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, um eine Bestattung zu organisieren. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für die Organisation der Zeremonie, die Auswahl eines Sargs oder einer Urne, die Koordinierung von Blumen, Musik und anderen Details. In einigen Fällen, wie bei internationalen oder komplexen Bestattungen, kann die Vorbereitungszeit jedoch länger sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten. Die Planung und Organisation einer Beerdigung kann schneller vonstatten gehen, wenn im Vorfeld eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
In Zeiten der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Begleiter. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Beginnend bei der sorgfältigen Planung der Beerdigung bis zur detailgenauen Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen vielseitige Aufgaben. Es berät bei der Auswahl der geeigneten Lieder für die Beerdigung, bei der Wahl des passenden Sargs oder der Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Ebenso kümmert sich der Bestatter um formale Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese gründlich Planung entlastet die Angehörigen enorm und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Er fungiert als vertrauensvoller Ansprechpartner und bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Für Bestattungen in Bargteheide gilt somit das Bestattungsgesetz Schleswig-Holsteins. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Schleswig-Holstein ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Bargteheide nicht möglich.
Das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Maximal haben die Angehörgen in Schleswig-Holstein bis zur Beerdigung neun Tage Zeit. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Schleswig-Holstein basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Die musikalische Untermalung einer Trauerfeier oder Beerdigung hat eine wichtige Bedeutung, um eine respektvolle Atmosphäre zu schaffen und Erinnerungen zu würdigen. In der Regel werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Lieder gespielt, deren Auswahl mit Bedacht erfolgen sollte. Diese Lieder können dazu beitragen, den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen angemessen zu repräsentieren. Beliebte Stücke für Trauerfeiern sind "Fields of Gold" von Sting, "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole, "You Raise Me Up" von Josh Groban sowie "Tears in Heaven" von Eric Clapton. Ebenso empfohlen werden oft "Ave Maria" von Franz Schubert und "Wind Beneath My Wings" von Bette Midler. Die Liedauswahl kann eine beruhigende und tröstende Wirkung haben, weshalb es von großer Bedeutung ist, Stücke auszuwählen, die dem Verstorbenen gerecht werden und den Angehörigen Trost spenden.
Trifft der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regeln, sind im Todesfall zwei Tage Sonderurlaub vorgesehen, wenn die Partnerin oder der Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstorben sind. Der aus $ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete Anspruch kann allerdings vertraglich in eine unbezahlte Abwesenheit umgewandelt werden. Viele Tarifverträge sind aber großzügiger. Sie sehen eine bezahlte Abwesenheit teilweise auch beim Tod von Geschwistern, manchmal auch der Schwiegereltern vor, dann aber oft nur einen Tag.
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.
Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.
Wenn jemand heute in Schleswig-Holstein verstirbt, hängt der Zeitpunkt des Begräbnisses von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Wichtig ist dabei jedoch auch, welche Bestattungsfristen in den unterschiedlichen Bundesländern gelten. In Schleswig-Holstein liegt die Mindestfrist der Bestattung bei 48 Stunden und die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung bei 9 Tagen. Die Frist für eine Urnenbeisetzung beträgt 4 Wochen (§ 16 BestG).

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