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Karte mit Treffern für bestatter in büttelborn

Bestatter in Büttelborn (16 Treffer)

Häufige Fragen

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In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Bestattungen bestimmten Regeln, die eine geordnete Bestattungskultur erhalten sollen. Die relevanten Rechtsgrundlagen für Bestattungen sind hierbei Sache der Bundesländer. Im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Büttelborn gibt es ingesamt 15 Friedhöfe, etwa den Gemeindefriedhof in 64572 Büttelborn oder den Friedhof Waldstraße in Groß-Gerau Heimstättensiedlung. Im deutschen Bundesgebiet herrscht Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.
Für die Koordination einer Bestattung ist gründliche Planung erforderlich, und es ist von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung von Freunden zu nutzen. Folgend finden Sie eine grundlegende Checkliste, um eine Bestattung zu planen.

**Vorbereitung der Bestattung:**
* Todesbescheinigung sicherstellen
* Bestattungsdokumente organisieren
* Bestattungsart bestimmen
* Bestattungsort suchen
* Organisation der Trauerfeier

**Organisation der Bestattung:**
* Bestattungsunternehmen kontaktieren
* Traueranzeigen publizieren
* Blumen organisieren
* Trauerredner/Pfarrer auswählen
* Musikalische Gestaltung bestimmen

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten:**
* Bestattungskosten organisieren
* Erbangelegenheiten klären

**Logistik und Details::**
* Bestattungskleidung auswählen
* Transport organisieren
* Auswahl und Vorbereitung der Grabstelle

**Nach der Bestattung:**
* Versendung von Danksagungen

Denken Sie daran, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Gesetze vor Ort und die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie beachten.
Der Bestatter kann bei den notwendigen Formalitäten behilflich sein. Dafür benötigt er oft verschiedene Dokumente. Andere sind für die Beerdigung selbst unerlässlich.
Wichtig für die Bestattung ist die Sterbeurkunde, da ohne sie keine Beerdigung durchgeführt werden kann. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorhanden sein, kann der Bestatter bei deren Beantragung behilflich sein. Falls bereits ein Grab existiert, sind die entsprechenden Nachweise darüber mitzubringen.
Ebenso von Bedeutung sind sämtliche Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene besondere Beerdigungswünsche niedergeschrieben hat. Darüber hinaus sind der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten erforderlich. Für Geschiedene ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuweisen.
Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.
Die Kosten für Bestattungen in Büttelborn variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Büttelborn nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Ein Bestatter erweist sich als einfühlsamer Begleiter in Zeiten der Trauer und des Verlustes. Die zentrale Aufgabe des Bestatters besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Von der Planung der Beisetzung bis zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Einzelheiten, wie die Auswahl der passenden Lieder für die Beerdigung, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung formaler Angelegenheiten und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese gründlich Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und schafft Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er bereit, um eine zügige und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Diese Wahl hängt oft von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Beisetzung in der Natur. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Hessen eine Bestattungsart gewählt wird, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität agiert. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend gestaltet. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Ein Friedwald stellt einen eigens zum Zwecke des Begräbnisses angelegten Wald dar, der als eine alternative Bestattungsoption entgegen herkömmlicher Friedhofsbeisetzungen besteht. Nicht weit von Büttelborn befinden sich beispielsweise die Friedwälder Dietzenbach (Landkreis Offenbach) oder Taunusstein bei Wehen (Rheingau-Taunus-Kreis). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Beerdigung im Friedwald an. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
In den meisten Fällen kann eine Beerdigung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Es ist möglich, im Voraus Vorsorge für eine schnelle und reibungslose Bestattung zu treffen. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Sollten Sie mit der Organisation einer Beerdigung betraut sein, ist es ratsam, nach Wünschen oder einer vorab getroffenen Bestattungsvorsorge des Verstorbenen zu fragen.
Eine Trauerfeier ehrt den Verstorbenen und unterstützt die Hinterbliebenen. Sie startet mit Ansprachen und Gebeten und wird von Musik und anderen spirituellen Elemeten begleitet, um eine bedachte Atmosphäre zu schaffen. Die Trauerzeremonie dauert normalerweise 1 bis 2 Stunden. Nach der Trauerfeier folgt entweder die Beisetzung oder die Einäscherung, ganz nach den Wünschen des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Dies ist der Akt der letzten Ruhe. Danach kann ein Leichenschmaus stattfinden, bei dem die Trauergäste die Möglichkeit haben, sich in entspannter Atmosphäre zu treffen und zu sprechen. Dieses Zusammenkommen bietet Raum für den Austausch von Erinnerungen und das Teilen von Emotionen. Die Dauer des Leichenschmaus kann variieren, oft dauert er einige Stunden. Es gibt Situationen, in denen Beisetzung und Trauerfeier an verschiedenen Tagen stattfinden können..
Um Bestatter zu werden, sind spezielle Ausbildungsschritte erforderlich. Die Voraussetzungen variieren je nach Region, aber im Allgemeinen benötigen angehende Bestatter zunächst einen Schulabschluss, üblicherweise mindestens einen Hauptschulabschluss. Die eigentliche Ausbildung erfolgt in der Regel über eine Lehrstelle oder ein duales Ausbildungssystem und dauert normalerweise zwei bis drei Jahre. Während dieser Zeit erlernen die angehenden Bestatter Fähigkeiten in Bereichen wie Leichenversorgung, hygienische Vorschriften, Trauerbegleitung und die Organisation von Bestattungen. Nach Abschluss der Ausbildung steht eine Abschlussprüfung an, die bestanden werden muss, um die Qualifikation zu erhalten. Nach der Ausbildung ist oft eine praktische Phase in einem Bestattungsunternehmen notwendig, um Berufserfahrung zu sammeln. Bestatter haben die Chance, sich in unterschiedlichen Fachbereichen zu spezialisieren, darunter Trauerbegleitung und Bestattungsvorsorge. Es ist von großer Wichtigkeit, neben den formalen Qualifikationen auch über Empathie und Mitgefühl zu verfügen, da der Umgang mit trauernden Familien äußerst sensibel ist.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Bestattungen in Büttelborn unterliegen somit dem Bestattungsgesetz Hessens. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das Bestattungsrecht in Hessen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Hessen maximal vier Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Hessen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Sonderurlaub im Todesfall gibt es nur bei sehr nahen Verwandten. Gibt es keine vertragliche Regelung, sind zwei Tage bezahlte Abwesenheit beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Partnerin üblich. Arbeitsverträge können aber eine Klausel enthalten, dass Ansprüche nach $ 616 unbezahlt bleiben. Darunter fällt auch der Sonderurlaub im Todesfall. Die Abwesenheit darf dann vom Urlaub oder vom Gehalt abgezogen werden.
Besteht für ein Unternehmen ein Tarifvertrag, ist darin meist der Anspruch genauer geregelt. Üblich sind in den Tarifverträgen zwei Tage bezahlte Abwesenheit beim Tod eines Kindes oder Elternteils, stirbt die Parterin oder der Partner sind es oft sogar drei, manchmal auch vier Tage. Außerdem sehen einige Verträge einen Tag bezahlte Abwesenheit vor, wenn der Todesfall einen Bruder oder eine Schwester betrifft, manchmal auch beim Tod der Schwiegereltern.
Zur Trauerfeier werden gerne Blumen als Zeichen der Anteilnahme mitgebracht. Weiße Blumen wie Lilien, Rosen und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.
Im Kontext der Bestattung gibt es einige Begriffe, die zuweilen zu Verwechslungen führen. Was sind die Definitionen der Begriffe Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeier?

Der Terminus Bestattung beinhaltet sämtliche Prozesse von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beerdigung und Beisetzung werden häufig austauschbar genutzt, beschreiben jedoch im Wesentlichen das Einbetten des Verstorbenen in der Grabstätte. Mit Begräbnis ist in der Regel der Ort der Beisetzung gemeint. Die Trauerfeier hingegen widmet sich den Gefühlen des Abschieds und Ehrung des Verstorbenen. Infolgedessen lässt sich festhalten, dass die Beisetzung im Allgemeinen als Teil des Bestattungsprozesses angesehen wird, während die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der Abschiedszeremonie ausmacht.

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