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Bestatter in Asbach Westerwald (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Regelungen für Begräbnisse ist in Deutschland ganz klar Sache der einzelnen Länder. Normalerweise erfolgt die Beerdigung eines geliebten Angehörigen, um ihm die letzte Ehre zu erweisen, auf einem Friedhof. Der Waldfriedhof in Asbach Kaltehöhe oder beispielsweise auch der Friedhof Windhagen in 53578 Frohnen sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 9 Begräbnisstätten im Einzugsgebiet von Asbach. Einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, legen die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur fest. In Deutschland ist es demzufolge vorgeschrieben, dass Verstorbene ihre letzte Ruhestätte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort finden sollen. Die Urne als Andenken im eigenen Heim kommt hierzulande nicht in Frage. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung an Nord- oder Ostsee, bei der der Verstorbene im Wasser seine letzte Ruhe findet. Dazu kommt auch, dass es mittlerweile in einigen wenigen Bundesländern, wie Bremen und NRW, erlaubt ist, die Asche im Wind zu verstreuen. Dafür benötigt man aber auch eine entsprechende Genehmigung.
In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Diese Entscheidung hängt häufig von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen legal. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Erhalt der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Weltraumbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Rheinland-Pfalz beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Asbach können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Asbach erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
In den meisten Fällen liegt es in Ihrer Hand als nächster Angehöriger, den Bestatter zu bestimmen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen arrangiert. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsinstituten zur Wahl. Die Wahl kann durch Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es wird empfohlen, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie müssensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Um Ihnen bei der Organisation einer Bestattung zu helfen, könnte diese Checkliste nützlich sein.

**Vorbereitung der Bestattung:**
* Todesbescheinigung sicherstellen
* Bestattungsdokumente sammeln
* Bestattungsart bestimmen
* Bestattungsort wählen
* Trauerfeier organisieren

**Organisation der Bestattung:**
* Bestattungsunternehmen kontaktieren
* Traueranzeigen verfassen
* Blumenschmuck planen
* Trauerredner/Pfarrer auswählen
* Musik und Programme bestimmen

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten:**
* Bestattungskosten sicherstellen
* Erbangelegenheiten regeln

**Sonstiges:**
* Bestattungskleidung bestimmen
* Transport organisieren
* Grabstelle auswählen und vorbereiten

**Nach der Bestattung:**
* Danksagungen versenden

Die vorliegende Checkliste bietet eine generelle Richtschnur Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Umstände der Angehörigen zusätzliche Schritte notwendig sind.
Die Wald- oder auch Baumbestattung im Friedwald ist eine besondere Bestattungsform und eine Alternative zur Beisetzung auf einem Friedhof. Für eine Bestattung in einem Friedwald nahe Asbach kann sich unter anderem der Friedwald Neuwied-Monrepos bei Neuwied (Landkreis Neuwied) oder der Friedwald Lohmar-Heide bei Heide (Rhein-Sieg-Kreis) anbieten. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine kleine Tafel am gewählten Baum erinnert an die dort bestattete Person.
Je nach Sachlage ist die Dauer der Bestattungsplanung unterschiedlich.. Gewöhnlich benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. In dieser Zeit können Verwandte die Details der Bestattungszeremonie klären, den Bestattungsort wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Verschiedene Verantwortlichkeiten liegen in den Händen eines Bestatters: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck zur Verfügung. In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen alle genannten Verantwortlichkeiten und bietet ergänzend dazu Zusatzdienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen an. In diesem Zusammenhang übernimmt ein Bestatter die Organisation aller erforderlichen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine schnelle und unkomplizierte Lösung anzubieten.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Somit gilt das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalzs für alle Beerdigungen in Asbach. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Asbach aufgrund des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalzs nicht erlaubt.
Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Bis zur Beerdigung dürfen in Rheinland-Pfalz maximal zehn Tage vergehen. Rheinland-Pfalz gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Bei Trauerfeiern werden Blumen oft als Geste des Mitgefühls mitgebracht. In der Regel wählt man dabei weiße Blumen wie Chrysanthemen, Rosen oder Lilien, da sie für Liebe, Reinheit und Ehrerbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.
Die musikalische Gestaltung bei einer Beerdigung spielt eine wichtige Rolle, um die Atmosphäre einfühlsam zu gestalten und Erinnerungen zu ehren. Üblicherweise werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Trauerlieder gespielt. Die Auswahl der Lieder sollte sorgfältig getroffen werden, um den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen widerzuspiegeln. Beliebte Liedoptionen für Trauerfeiern sind "Time to Say Goodbye" von Andrea Bocelli & Sarah Brightman, Leonard Cohens "Hallelujah" sowie "My Way" von Frank Sinatra. "Fields of Gold" von Sting und "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole werden ebenfalls häufig gewählt. Die Liedauswahl kann sowohl beruhigend als auch tröstlich wirken, weshalb es wichtig ist, Lieder auszuwählen, die den Verstorbenen ehren und den Hinterbliebenen Trost spenden.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.
Die Trauerfeier in Rheinland-Pfalz findet oft innerhalb einer Woche statt, jedoch gibt es hier keine einheitlichen Gepflogenheiten. Die genaue Zeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter kulturelle, religiöse und rechtliche Vorschriften, die Präferenzen der Familie, die Verfügbarkeit des Friedhofs, die Notwendigkeit einer Autopsie oder anderer Untersuchungen und vieles mehr. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. Es gelten rechtliche Vorschriften in Rheinland-Pfalz, die festlegen, dass eine Beisetzung innerhalb von 10 Tagen nach dem Versterben stattfinden muss. Die Mindestfrist beträgt dabei 48 Stunden (§ 15 BestG).

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