Schimmel in der Mietwohnung selbst beseitigen: Ist das erlaubt?
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Schimmel in der Mietwohnung selbst beseitigen: Ist das erlaubt?

Schimmelbefall in Mietwohnungen ist alles andere als selten. Gerade im Herbst und Winter wächst der Pilz und damit das Problem. Immer dichtere Fenster tragen zusätzlich dazu bei, dass die Gefahr von Schimmel steigt, vor allem in feuchten Räumen, in denen es an ausreichender Lüftung mangelt. Was kann man dagegen tun?

Schimmel stellt eine Gesundheitsgefahr dar. Die Folgen können verheerend sein. Gerade Atemwegerkrankungen sind häufig, auch in schwerer Form und zum Teil mit Todesfolge.

Darf man Schimmel als Mieter selbst entfernen?

Ein Verbot zur Entfernung von Schimmel gibt es nicht. Neben dem damit erzielten Vorteil einer schnellen Beseitigung, womit die Gefahr von Erkrankungen sinkt, gibt es jedoch erhebliche Nachteile. In den meisten Fällen dürften diese überwiegen:

  • Schimmel selbst zu entfernen, setzt Vorkenntnisse voraus. So warnen Experten zum Beispiel vor dem Einsatz chlorhaltiger Reiniger. Auch der Einsatz von Sprühflaschen wird nicht unbedingt empfohlen.
  • Ohnehin sollten Mieter nur kleine Flächen von Schimmelbefall behandeln, bei einem großflächigen Befall müssen Spezialfirmen tätig werden. Wer selbst ans Werk geht, benötigt zudem Schutzkleidung, also vor allem Handschuhe, Atemschutz und Schutzbrille.
  • Da kleine Schimmelflächen das Gesundheitsrisiko nur geringfügig erhöhen, ist die schnelle Eigenbehandlung nicht zwingend erforderlich. Der Vermieter muss ohnehin sofort vom Schimmelbefall in Kenntnis gesetzt werden, da der Mieter sonst mögliche Folgekosten zu tragen hat. Er kann also auch abwarten, ob der Vermieter die Beseitigung direkt übernimmt.
  • Aus rechtlicher Sicht birgt eine eigenständige Schimmelbeseitigung das Problem, dass der Nachweis seiner Existenz später erschwert ist. Auch die Ursachen des Befalls können so womöglich schlechter geklärt werden. Das ist problematisch, denn es kommt gerade bei Schimmel häufig zum Streit. Der Vermieter kann geltend machen, dass unzureichendes Lüften zur Schimmelbildung geführt oder zumindest dazu beigetragen hat. Den Gegenbeweis zu erbringen fällt oft schwer.
  • In der Eigenleistung liegt schließlich auch die Gefahr, das Problem nicht professionell zu lösen. Die Ursachen bleiben bestehen, es sei denn, Sie bekennen sich innerlich schuldig und lüften künftig mindestens zwei Mal am Tag. Der Pilz wird zudem nur oberflächlich entfernt. Die Gefahr eines erneuten Befalls ist damit hoch.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Vorbeugen ist besser als beseitigen, beseitigen lassen besser als Eigeninitiative. Liegen dem Schimmelbefall bauliche Mängel zugrunde, besteht dringender Handlungsbedarf. Der Vermieter ist hier in der Pflicht. 

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