Diebstahl beim Camping: Wer haftet für den Schaden?
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Diebstahl beim Camping: Wer haftet für den Schaden?

Ein Diebstahl im Urlaub ist doppelt ärgerlich: Die Wertsachen sind weg und dazu kommt noch das Gefühl, um den Urlaubsgenuss betrogen zu werden. Gerade auf Campingplätzen sind Diebstähle jedoch keine Seltenheit. Und wer kommt dann für den Schaden auf?

Ein guter Grundsatz ist: Wer campt, lässt die Wertsachen zuhause. Gerade beim Zelten ist das wichtig, da die notwendige Sicherung fehlt. Wird dennoch etwas gestohlen, hängt die Erstattung an den genauen Umständen und Ihrem Versicherungsschutz. 

Die Versicherung bei der Tour mit dem Wohnwagen

Camper, die regelmäßig im Wohnmobil unterwegs sind, besitzen oft eine spezielle Campingversicherung. Diese ist schon ab circa 120 Euro im Jahr erhältlich und sichert neben Verlusten durch Diebstahl auch Inventar-Schäden durch Vandalismus, Brand oder Unfall.

Gelegenheitscamper ohne diesen Schutz können auf ihre Hausratversicherung hoffen, wenn eine Außenversicherung inkludiert ist. Allerdings gelten hier meist zeitliche Einschränkungen und die Haftung ist begrenzt. So darf die vereinbarte Höchstdauer für Wohnmobil-Reisen nicht überschritten sein und das Fahrzeug muss bei Abwesenheit stets verschlossen werden. Der erstattungsfähige Betrag ist zudem gedeckelt, oft auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Bei Bargeld liegen die Grenzen niedriger. 

Wird in Ihren Wohnwagen eingebrochen, sollten Sie den Vorfall umgehend der Polizei und ihrer Versicherung melden. Machen Sie dies erst nach dem Urlaub, kann der Versicherer die Zahlung verweigern, da keine Überprüfung möglich war. 

Die Versicherung beim Zelten

Beim Zelten greifen weder Camping- noch Hausratversicherung, auch eine Gepäckversicherung schließt Zeltbewohner meist aus. Die Außenversicherung der Hausratversicherung setzt eine feste Behausung voraus. Zelte erfüllen diese Bedingung im Gegensatz zum Wohnwagen nicht, selbst wenn Sie den Eingang mit einem Schloss sichern. 

Diebstahl beim Camping: Haftet der Betreiber des Zeltplatzes?

Die Nutzungsbedingungen von Campingplätzen schließen die Haftung des Betreibers fast immer aus. Zwar besteht eine Verkehrssicherungspflicht, aber Diebstähle lassen sich auch mit Sicherungsmaßnahmen nicht immer verhindern. Der Betreiber haftet daher nicht. 

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